- 1598 - 1279. April 21. 11 Kal. Maji. Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, giebt sein Gut Bolezino seinem Ritter Burchard, genannt de Wistriz, im Austausch gegen Gerhardstorph, zu besitzen eo more quo ceteri milites in terra nostra positi tenent et possident bona sua. O. Z. Ausgef. durch den Hofnotar Balduin. Was die Ortsnamen anbetrifft, so dürfte Gerhardstorph Hohengiersdorf (Kr. Schweidnitz) sein, Wistriz und Bolezino offenbar die beiden in den Sandstiftsurkunden oben unter No. 59 und No. 259 zweimal zusammengenannten Orte Bistrica und Bolescino. Bistrica lag, wie No. 34 zeigt, in der Gegend des Zobtens, und ich möchte auf Weistritz schliessen, um so mehr, da in dem grossen Kopialbuche des Sandstiftes dem Repert. Heliae beide Weistritz, Ober-Weistritz und Polnisch-Weistritz, unter den mit dem Stifte im Zusammenhang stehenden Dörfern bezeichnet werden. Jedenfalls aber dürfte man nun auch Bolezino im Schweidnitz'schen suchen, dasselbe also nicht, wie Stenzel will, auf Pollentschine bei Trebnitz beziehen. Meine Vermuthung geht dahin, Bistrica sei Ober-Weistritz, und den anderen Namen habe man, seit das Gut in den Besitz eines Herrn von Weistritz gekommen, mit diesem verbunden, und es sei schliesslich aus Bolezino-Bistricza Polnisch-Weistritz geworden. Die Urkunde hat Herr Prof. Weinhold jetzt in Kiel als Einband des cod. mb. 41/104 der Univ.-Bibliothek zu Grätz aufgefunden und in Abschrift dem Archive freundlichst mitgetheilt. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |